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Herzlich Willkommen auf der Seite der Unabhängigen Ärzteliste!

 

Unsere Mission:

 

Die Vertretung von Ärzt*innen für Ärzt*innen


Behandlung von spezifischen Themen für Ärzt*innen 

 

Kontrolle im Betriebsrat


Durchsetzung von Rechten für Ärzt*innen


Hinterfragung von Ärztepflichten und deren Optimierung


Für eine klare und verlässliche Kommunikation


Für ein gerechtes Entgelt
 

 

Unsere Kontaktadresse

 

uael.tirol@gmail.com

 

 

Eure Ansprechpartner:

 

OA Dr. Gottfried Gruber

 

OA Univ-Prof. Dr. Hannes Gruber

 

OÄ Dr. in Jasmin Erlinger-Haidenberger

 

OA Dr. Michael Zegg

 

OÄ Univ.-Doz.in Dr.in Bettina Pfausler

 

OA Priv.-Doz. Dr. Daniel Putzer

 

OA Priv.-Doz Dr. Armin Finkenstedt

 

OÄ Dr.in Elisabeth Skalla-Oberherber

 

OÄ Dr.in Barbara Schlenck

 

Dr. Alexander Pattiss

 

 

Eure InteressensvertretungÄrzte | Spitalsaerztinnentirol

News

Verhandlungskonforme Besetzung von Leitenden Oberärztinnen und Oberärzten

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei den Gehaltsverhandlungen im Jahr 2014 war die Schaffung der Gehaltsklasse (GK) 17, leitender Oberarzt/-ärztin, eines der Hauptzugeständnisse auf Fach-/Oberarztebene. Die Funktion des leitenden Oberarztes eröffnet nicht nur eine Karrieremöglichkeit (und ist gerade bei einer Bewerbung auf eine Führungsposition ein wichtiger Punkt im Lebenslauf), sondern bietet mit einer eigenen Gehaltsklasse auch eine bessere Verdienstmöglichkeit. 

 

In den Verhandlungen 2014 zum Gehaltsmodell „Tirol neu“ wurde laut an den Verhandlungen Beteiligten folgendes vereinbart:
- neue GK17 = leitende/-r Oberarzt/Oberärztin als Karrieremöglichkeit für Fachärzte
- Zahl der möglichen GK17 Stellen: maximal ein leitende/-r OA/OÄ auf 5 Ärzt:innen = eine/r von 6 Ärzt:innen
- Für die Berechnung der jeder Klinik zustehenden GK17 Stellen zählen alle Ärzt:innen, vom o. Prof. bis zum Turnusarzt, sowohl Landes- wie auch Bundesbedienstete
- Bundesbedienstete mit Leitungsfunktion würden nicht von der Zahl der möglichen Landesstellen in GK17 abgezogen werden

 

Diese damals verhandelten Grundlagen für die Besetzung von leitenden Oberärzt:innen werden in der Praxis aber nicht erfüllt. So wurde rezent einem Kollegen aus formalen Gründen eine leitende Oberarztstelle verwehrt, da alle seiner Klinik rechnerisch zustehenden Stellen schon besetzt wären.

 

Die dabei von den Tirol Kliniken angewandte Berechnungsmethode weicht aber diametral vom 2014 Verhandelten ab: 
- Von der Gesamtzahl der zur Berechnung der GK17 Stellen herangezogenen Ärzte wird der Klinikdirektor abgezogen. 
Dies mag in der Praxis zwar selten dazu führen, dass eine GK17 Stelle weniger zur Verfügung steht. Es widerspricht aber ganz klar dem 2014 Verhandelten. Im uns vorliegenden Verhandlungsprotokoll wurde schriftlich festgehalten, dass für die Berechnung des Ausgangswertes vom „o.-Prof über die MUI Ärzte bis Turnusärzte alle mitzuzählen“ sind. 


- Wesentlich relevanter ist, dass laut derzeit angewandter Praxis auch stellvertretende Klinikdirektor:innen (Bundesbedienstete), geschäftsführende Oberärzt:innen sowie beim Bund angestellte leitende Oberärzt:innen von der einer Klinik zustehenden Zahl an GK17 Stellen abzuziehen wären.
Im konkreten Fall führte das dazu, dass bei rechnerisch der Klinik zustehenden vier leitenden Oberarztstellen, eine bereits durch einen leitenden Oberarzt beim Land besetzt war und die restlichen drei zustehenden Stellen durch den geschäftsführenden Oberarzt, den stellvertretenden Klinikdirektor und einen leitenden Oberarzt des Bundes besetzt waren. Dem um eine GK17 Stelle ansuchenden Kollegen wurde die Stelle somit verwehrt.

 

Dabei wurde in den Verhandlungen 2014 mit keinem Wort festgehalten, dass geschäftsführende Oberärzt:innen von der Zahl der verfügbaren GK17 Stellen abgezogen werden. Dies sollte auch insofern selbstverständlich sein, da der geschäftsführende Oberarzt eine eigene Gehaltsklasse darstellt (GK19) und eine andere Funktion hat als ein leitender Oberarzt. 


Ebenso ist nicht nachvollziehbar, dass stellvertretende Klinikdirektor:innen als Bundesbedienstete von der möglichen Zahl von GK17 Stellen abzuziehen seien. Auch wurde bei den Verhandlungen explizit schriftlich protokolliert, dass Bundesbedienstete keine leitende Oberarztfunktion beim Land bekommen können, da die Tirol Kliniken Nicht-Landesbediensteten eine leitende Oberarztstelle auch nicht honorieren.


Die offenbar durchgeführte Praxis, die Zahl der leitenden Oberarztstellen durch Abzug von geschäftsführenden Oberärzt:innen, stellvertretenden Klinikdirektor:innen und leitenden Oberärzt:innen des Bundes zu verringern, widerspricht ganz klar dem Verhandlungsergebnis von 2014! Gerade bei kleinen Kliniken führt dies dazu, dass jüngere Landesbedienstete keine Chance auf eine GK17 Stelle haben, da die wenigen rechnerisch zur Verfügung stehenden Stellen alle schon „besetzt“ sind.

 

Unsere Forderung lautet daher:
Korrekte Berechnung der jeder Klinik zustehenden Zahl von leitenden Oberarztstellen (GK17) gemäß der 2014 verhandelten Vereinbarung!

 

Sollten Euch Fälle bekannt sein, bei welchem einer Kollegin oder einem Kollegen eine GK17 Stelle auf Grund der oben angeführten Argumente verweigert wurde, bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir werden uns dann um eine Richtigstellung bemühen. 

 

Im geschilderten Anlassfall z. B. erfolgt jetzt eine Neueinreichung und Vorbringung des Falles vor die Personalkommission. Sollte dem Kollegen die Stelle weiterhin aus formalen Gründen verweigert werden, werden wir auch in dieser Angelegenheit die Ärztekammer einschalten und von der Gesundheitslandesrätin, Frau MMag.a Dr.in Cornelia Hagele eine Einhaltung des 2014 vereinbarten Prozederes einfordern. 

 

 

Nutzbarmachung der Steuerfreibeträge für Überstunden gemäß §68 Einkommenssteuergesetz

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

einer der über die Parteigrenzen hinweg am meisten benutzten Wahlslogans ist der Ausspruch „Leistung muss sich lohnen“. Insbesondere die steuerliche Besserstellung von Überstunden ist dabei ein zentraler Baustein der vielbeschworenen „Leistungsgerechtigkeit“.

 

§ 68 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) sieht dabei monatliche Steuerfreibeträge von bis zu 400 Euro für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und weitere bis zu 200 Euro für Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat vor.

 

Obwohl wir Ärzt:innen an den Tirol Kliniken chronisch viele Überstunden leisten, können wir diese Steuerfreibeträge für die Überstundenzuschläge nicht nutzen.

 

Voraussetzung für die Geltendmachung der Steuerfreibeträge ist die konkrete Zuordnung der steuerfreien Überstundenzuschläge am Lohnzettel.

 

Bei Erhalt einer Überstundenzuschlagspauschale (Dienstverträge „Tirol NEU“) können die Steuerfreibeträge entsprechend nicht genutzt werden, da nur konkrete Überstundenzuschläge, nicht aber eine Pauschale steuerbefreit sind. Dies liegt nicht im Einflussbereich der Tirol Kliniken und bräuchte eine entsprechende Änderung der Gesetzgebung.

 

Allerdings fallen auch alle Ärzt:innen, welche keine Überstundenzuschlagspauschale erhalten (Dienstverträge „Tirol ALT“ sowie Dienstverträge „Tirol NEU“ ohne Pauschale), um die oben angeführten Steuerfreibeträge für Überstundenzuschläge: im „Stundenmodell“ werden alle Überstundenzuschläge nämlich zunächst in „normale“ Stunden umgewandelt, auf das Zeitkonto gutgeschrieben und dann monatlich alle Stunden, welche einen vereinbarten Sockelbetrag (Standard = 80 Stunden) überschreiten, ausgezahlt. Somit geht auch hier die Zuordnung der steuerfreien Überstundenzuschläge verloren und eine Nutzung der Steuerfreibeträge ist nicht möglich.

 

Da wir Ärzt:innen an den Tirol Kliniken laufend Überstunden leisten, handelt es sich bei den nicht nutzbaren Steuerfreibeträgen um respektable Summen: konkret wurde uns von der Abteilung für Lohnabrechnung am Beispiel eines Kollegen ausgerechnet, dass der „Entgang“ durch die nicht nutzbaren Steuerfreibeträge bei knapp über 200€ netto monatlich (!) liegt (es wird nur ein Teil der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage steuerfrei ausbezahlt); dies entspricht einem Betrag, der sowohl jede Gehaltsvorrückung und auch fast jede jährliche Lohnanpassung deutlich übersteigt.

 

Von „Leistungsgerechtigkeit“ (Intention und somit Sinn des § 68 des EstG) kann somit aus unserer Sicht keine Rede sein, wenn man den Ärzt:innen an den Tirol Kliniken das Nutzen dieser Steuerfreibeträge ohne Notwendigkeit vorenthält.

 

Dabei wäre, ebenfalls laut Auskunft der Kollegen der Lohnabrechnung, eine genaue Zuordnung der steuerfreien Überstundenzuschläge am Lohnzettel jederzeit möglich: jede an den Tirol Kliniken geleistete (Über)stunde wird ohnehin elektronisch erfasst, eine gesonderte Aufschlüsselung und Auszahlung der steuerrelevanten Überstundenzuschläge wäre technisch möglich (!). Bei anderen Berufsgruppen wird dies auch entsprechend durchgeführt und diese können die Steuerfreibeträge nutzen.

 

Abgesehen vom einmaligen Aufwand der Umstellung der Lohnabrechnung, würden den Tirol Kliniken durch die steuerfreie Auszahlung der entsprechenden Überstundenzuschläge wohl auch keine weiteren Kosten entstehen. Wir sprechen also nicht von einer Gehaltserhöhung, sondern nur davon, dass wir gesetzlich vorgesehene Steuerfreibeträge auch nutzen dürfen!

 

Unsere Forderung lautet daher:

Anpassung des Lohnzettels mit getrennter Ausweisung und Abrechnung der steuerfreien Überstundenzuschläge gemäß § 68 EstG.

 

Alle Bemühungen der Betriebsräte der UÄL, bei den Tirol Kliniken eine entsprechende Änderung zu erreichen, verliefen leider erfolglos. Auch eine diesbezügliche Besprechung der Betriebsratsvorsitzenden, Frau Birgit Seidl, mit der Geschäftsführung der Tirol Kliniken hat zu keinem Erfolg geführt. Von Seiten der Tirol Kliniken gibt es in dieser Angelegenheit leider kein Entgegenkommen.

 

Aus diesem Grund haben sich die Betriebsräte PD Dr. Armin Finkenstedt und Univ.-Prof. Dr. Hannes Gruber jetzt mit Bitte um Unterstützung an die Ärztekammer Tirol gewandt. Die Ärztekammer nimmt derzeit mit Frau Landesrätin MMag.a Dr.in Cornelia Hagele Kontakt in der Hoffnung auf, dass sich diese Sache mit Unterstützung der Landesrätin lösen lässt:  die Landesrätin ist Mitglied der Österreichischen Volkspartei, welche sich politisch am vehementesten für Leistungsanreize einsetzt und sogar eine komplette Steuerbefreiung aller Überstunden fordert.