Positives Urteil für Teilzeit-Pflegekräfte
zum Artikel auf orf.at
Keine unbegrenzte Erhöhung des Hausanteils!!
Im Zuge der letzten Ordinariats-Neubesetzungen wurde von den Tirol Kliniken der progressive Hausanteil der Sonderklasseentgelte massiv erhöht; damit sanken die Poolgeldanteile für die nachgeordneten ÄrztInnen derart, dass die 2017 erzielten Lohnerhöhungen dadurch mehr oder weniger aufgebraucht sind.
Nach mehrmaliger Urgenz wurde nun von Seiten des Landes als Eigentümer eine Anweisung an die Tirol Kliniken versprochen, die diesem Problem entgegenwirkt.
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Diese Bediensteten bekommen jetzt 500 Euro Corona-Bonus: Bund stellt Ländern bis zu 95 Mio. Euro zur Verfügung für 189.000 Bedienstete.
Wien. Die Forderung gab es schon lange, jetzt nimmt die Regierung endlich 95 Millionen Euro in die Hand: Im Laufe des Jahrs sollen alle Bedienstete in Gesundheitsberufen je 500 Euro „Corona-Prämie“ erhalten – und das steuerfrei. Vor allem durch die Verbreitung der britischen Variante des Virus sei es zu einer besonderen Belastung der Intensivkapazitäten gekommen. Hier wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Monate Übermenschliches geleistet, heißt es aus der Koalition. Konkret betroffen sind 189.000 Bedienstete:
• Ärztinnen und Ärzte in Spitälern: 26.000 Personen.
• Pflege- und anderes Personal in Krankenanstalten: rund 95.000 Bedienstete sind betroffen.
• Pflegepersonal in stationären Einrichtungen und mobilen Diensten: 68.000 Bedienstete.
Gesetz im Sommer. Konkret soll das so ablaufen: Bis zum Sommer will die Regierung im Parlament die gesetzliche Grundlage schaffen. Abwickeln werden die Auszahlungen die Länder. Ihnen steht auch frei, die Prämie weiter zu erhöhen – allerdings dann aus ihren Budgets.
Quelle: www.OE24.at
Österreichische Ärztezeitung - Was ab 1.Juli 2021 gilt
Teil 1 des Artikels
Teil 2 des Artikels
Arbeitszeitregelung für Spitalsärzte auf Wartebank
Der Bundesrat hat – weil die Opposition dagegen stimmte – die Verlängerung der Übergangsregelung für die (längere) Arbeitszeit für Spitalsärzte und -ärztinnen auf die Wartebank geschickt. Die Übergangsregelung läuft am 30. Juni 2021 aus – und die Verlängerung kann erst in acht Wochen in Kraft treten. Dazwischen drohe ein „Rechtschaos“, übte die Ärztekammer umgehend scharfe Kritik an der Länderkammer.
Die Abstimmung über die – schon im Nationalrat von der Opposition abgelehnte – endete im Bundesrat mit Stimmengleichstand: 30 Mandatare waren dafür, 30 dagegen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Damit ist das Inkrafttreten des Gesetzes für acht Wochen blockiert.
Wochenschnitt von bis zu 55 Stunden möglich
Die maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte und Gesundheitspersonal in Spitälern wurde 2014 auf Druck der EU verkürzt. Österreich beschloss aber eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2021, die nun bis 2028 verlängert werden soll. Damit kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden überschritten werden, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt und die Betroffenen ausdrücklich zustimmen.
Erlaubt ist bis Ende Juni 2025 ein Wochenschnitt von bis zu 55 Stunden, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste an Ort und Stelle fallen. Für weitere drei Jahre, also bis Ende Juni 2028, wird dann eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt.
ÖVP und Grüne betonen Relevanz
ÖVP und Grüne sehen, wie sie auch im Bundesrat betonten, diese Regelung als notwendigen Kompromiss, um die Versorgung in den Spitälern zu gewährleisten. Die Bundesräte der Opposition hielten der Regierung hingegen Versäumnisse vor. Sie würde nicht entsprechend auf die hohe Belastung und Personalmangel im Gesundheits- und Pflegebereich reagieren und EU-Vorgaben verspätet umsetzen.
Dass die Opposition nicht zustimmte, rief scharfe Kritik der Ärztekammer hervor: „Mit dieser Blockade agiert die Länderkammer gegen Länderinteressen und hat damit bei der Erfüllung ihrer primären Funktion versagt“, meinte Vizepräsident Harald Mayer. Der Bundesrat habe „ein Rechtschaos angerichtet, das jetzt die Ärztinnen und Ärzte ausbaden müssen“. Jetzt breche eine achtwöchige Phase des Chaos an.
Quelle:red, ORF.at/Agenturen 27.05.2021
Die Regierung kündigte jüngst einen 500-Euro-Corona-Bonus für das Gesundheitspersonal an. Der Ärztekammer reicht die Prämie jedoch nicht aus.
Für all die großartigen Leistungen, die das Gesundheitspersonal über die vergangenen Monate erbracht hat, für die vielen Menschenleben, die gerettet wurden, will sich die Regierung bei allen Ärzten und Pflegepersonal in diesen Bereichen bedanken. Deswegen stellt der Bund den Ländern bis zu 95 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll den rund 189.000 Bediensteten in Krankenhäusern, stationären Einrichtungen bzw. mobilen Pflegediensten ein Bonus in der Höhe von 500 Euro ausbezahlt werden.
"Wie viel sind Ärzte der Regierung wert?"
Doch das reicht der Ärztekammer nicht aus. Die Kurie der angestellten Ärzte in der Wiener Standesvertretung begrüßt in einer Resolution zwar, dass es einen Corona-Bonus für das Gesundheitspersonal geben soll. Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, dass die Verhältnismäßigkeit dieser Ausgaben im Vergleich zu anderen Staatsausgaben "absolut nicht gegeben" sei, heißt es in einer Aussendung der Kammer am Freitag.
AK-Präsident Thomas Szekeres stellt daher die Frage: "Wieviel Euro pro Tag sind wir Ärztinnen und Ärzte der Bundesregierung wert?" Im gleichen Zuge stellt er ebenso klar, dass das Gesundheitspersonal stattdessen auch "mehr als berechtigte und ausstehende Gehaltserhöhungen" einfordern könne.
"Was wir aber tatsächlich fordern, ist eine den fast unmenschlichen Leistungen entsprechende spürbare Anerkennung für jene Menschen, die unter dauernder Infektionsgefahr und ohne die Möglichkeit des Home-Office im Gesundheitswesen arbeiten", so Szekeres.
Angemessene Prämienhöhe erkennen
Nun hofft man auf eine "angemessene Prämienhöhe". Hierzu heißt es in der Resolution weiter: "Wir haben großes Vertrauen in die Politik, dass diese in der Lage ist, zu erkennen, was – ob einer eineinhalb Jahre andauernden Pandemie – von den Beschäftigten auch als angemessene Prämienhöhe erkannt werden kann."
Besonders jetzt sei es wichtig, einen Neustart im Gesundheitssystem durchzuführen – "dazu brauchen wir aber einen ehrlichen Umgang der Politik mit dem Gesundheitspersonal", so Gerald Gingold, Vizepräsident und Obmann der Kurie.
Quelle: HEUTE 21.05.2021
Österreichische Ärztekammer: Corona-Bonus „verdientes Zeichen der Wertschätzung“
„Seit nunmehr über einem Jahr gehen die Bediensteten im Spitals- und Pflegebereich konstant an ihre Leistungsgrenzen und darüber hinaus“, betont Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte.
Der nun von der Regierung auf Schiene gebrachte COVID-Bonus in der Höhe von durchschnittlich 500 Euro sei daher „ohne Frage längst und höchst verdient“, sagt Mayer. „Der geleistete Einsatz ist natürlich in Geld nicht zu beziffern, der Bonus ist aber ein klares Zeichen der Wertschätzung und daher absolut zu begrüßen.“
Auch Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, begrüßte den Antrag auf den Bonus, der kommende Woche im Parlament eingebracht werden soll. „Das ist eine sehr sinnvolle Initiative, ich bedanke mich bei allen Mitarbeitern im Gesundheitsbereich für ihren vorbildlichen und aufopferungsvollen Einsatz“, sagt Szekeres, der betonte, dass selbstverständlich sämtliche Gesundheitsberufe für den Bonus berücksichtigt werden sollten.
„Die Österreicherinnen und Österreicher konnten sich in jeder Phase der bisherigen Pandemie hundertprozentig wie gewohnt auf ihre Ärztinnen und Ärzte verlassen. Es ist ein gutes Zeichen, dass das gewürdigt wird“, so Mayer. „Die Kolleginnen und Kollegen haben für ihren Einsatz für die Bevölkerung auch künftig jede Form der Unterstützung seitens der Politik verdient.“
Quelle: Home (aerztekammer.at) 16.Mai 2021
Arbeitszeit für SpitalsärztInnen: Sonderregelung wird bis 2028 verlängert
Im Jahr 2014 hat Österreich die Arbeitszeitregelungen für SpitalsärztInnen und anderes Gesundheitspersonal in Krankenhäusern auf Druck der EU auf neue Beine gestellt. Schrittweise wurden überlange Wochenarbeitszeiten und Bereitschaftsdienste zurückgefahren. Allerdings ist es bei einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Beschäftigten nach wie vor möglich, die grundsätzlich geltende durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden zu überschreiten. Bis zu 55 Stunden kann die Arbeitszeit demnach im Wochenschnitt betragen, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Diese Übergangsregelung soll nun bis Mitte 2028 verlängert werden, wobei ab Juli 2025 eine 52-Stunden-Grenze gilt. Es gebe zum Teil zu wenig ÄrztInnen, dazu komme die Corona-Pandemie, wird die Initiative begründet.
Kritik am von ÖVP und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf kommt von der Opposition: Sie sprach im Sozialausschuss unter anderem von einem "Schlag ins Gesicht der Beschäftigten" und urgierte ein Begutachtungsverfahren.
Quelle: Arbeitszeit für SpitalsärztInnen: Sonderregelung wird bis 2028 verlängert (parlament.gv.at)